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  04.07.2012   2 Kommentare   415 Klicks
Gebrauchtspiele-Markt 0,0 0

Gebrauchtspiele-Markt: EU-Gerichtshof urteilt: Weiterverkauf von Downloads erlaubt!

Der EuGH stärkt die Rechte von Gebrauchtsoftware-Händlern

Am gestrigen Dienstag hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden! Oder um die offizielle Begründung des EuGH zu zitieren:

Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen Das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie erschöpft sich mit dem Erstverkauf

Ergangen ist das Urteil in einem Streit zwischen dem US-Konzern Oracle, der seine Software auch per Download über das Internet vertreibt, und dem deutschen Unternehmen UsedSoft, das unter anderem mit Lizenzen handelt, die es Oracle-Kunden abgekauft hat. Der EuGH hat UsedSoft Recht gegeben und somit bestimmt, das dem Verkauf der Software die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft sind und es dabei keine Rolle spielt ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine "nichtkörperliche Kopie" aus dem Internet handelt.

Das luxemburgische Urteil lässt sich natürlich auf jede Art von Software und somit auch auf Computer- und Videospiele anwenden. Es dürfte weitreichende Folgen für die Spielebranche haben, da die Rechte von Gebrauchtspiele-Händlern eindeutig gestärkt wurden. Wie es allerdings mit Account-Bindungen von Games bei Online-Plattformen wie Steam & Co. aussieht, lässt sich im Moment nicht genau sagen. Hier gibt es noch immer ein BGH-Urteil vom 11.02.2010 (I ZR 178/08), laut dem solche Accounts nicht weiterverkauft werden dürfen, da sie keine Software, sondern ein Vertrag zwischen zwei Parteien darstellen. Und da die Software und der Account fest miteinander verknüpft sind, ist momentan unklar, inwieweit hier das neue Urteil anwendbar ist. Die Frage ist außerdem, wie es bei Downloads für Konsolen, Tablets und Smartphones aussieht, da diese gar keine technische Möglichkeit bieten, Spiele weiterzuverkaufen. Können die Hersteller dazu verpflichtet werden, diese Möglichkeiten zu schaffen?

Wer sich das gesamte Urteil des Europäische Gerichtshofs mit all seinen Bestimmungen, Regelungen und Einschränkungen durchlesen möchte, kann es sich unter diesem Link in Form eines  PDF-Dokuments aufrufen.

 

Quelle: Spiegel Online

Kommentare

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elektro
von elektro | 05.07.2012, 11:29 Uhr
Vorschlag: Onlineplattformen wie Steam, Origin, Ubiplay oder wie sie alle heissen sollten einen Service einführen bei dem die Spieler gegen Gebühr gebrauchte Lizenzschlüssel mit zB einem Auktionshaus ver- oder ersteigern können. Somit wären auch alte Titel immer im Umlauf und die Publisher könnten ordentlich mitverdienen. Die Preise wären vielleicht ein wenig schlechter, aber der Umsatz wesentlich höher. Winwin-Situation für Spieler und Hersteller.
Emu
von Emu | 04.07.2012, 14:01 Uhr
Das ist das erste Mal, dass ich einen Gerichtshof mag smile.gif
Bestätigung
Wirklich Eintrag löschen?

Begründung

Bestätigung