Der EuGH stärkt die Rechte von Gebrauchtsoftware-Händlern
Am gestrigen Dienstag hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden! Oder um die offizielle Begründung des EuGH zu zitieren:
Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen Das ausschließliche Recht zur Verbreitung einer derart lizenzierten Programmkopie erschöpft sich mit dem Erstverkauf
Ergangen ist das Urteil in einem Streit zwischen dem US-Konzern Oracle, der seine Software auch per Download über das Internet vertreibt, und dem deutschen Unternehmen UsedSoft, das unter anderem mit Lizenzen handelt, die es Oracle-Kunden abgekauft hat. Der EuGH hat UsedSoft Recht gegeben und somit bestimmt, das dem Verkauf der Software die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft sind und es dabei keine Rolle spielt ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine "nichtkörperliche Kopie" aus dem Internet handelt.
Das luxemburgische Urteil lässt sich natürlich auf jede Art von Software und somit auch auf Computer- und Videospiele anwenden. Es dürfte weitreichende Folgen für die Spielebranche haben, da die Rechte von Gebrauchtspiele-Händlern eindeutig gestärkt wurden. Wie es allerdings mit Account-Bindungen von Games bei Online-Plattformen wie Steam & Co. aussieht, lässt sich im Moment nicht genau sagen. Hier gibt es noch immer ein BGH-Urteil vom 11.02.2010 (I ZR 178/08), laut dem solche Accounts nicht weiterverkauft werden dürfen, da sie keine Software, sondern ein Vertrag zwischen zwei Parteien darstellen. Und da die Software und der Account fest miteinander verknüpft sind, ist momentan unklar, inwieweit hier das neue Urteil anwendbar ist. Die Frage ist außerdem, wie es bei Downloads für Konsolen, Tablets und Smartphones aussieht, da diese gar keine technische Möglichkeit bieten, Spiele weiterzuverkaufen. Können die Hersteller dazu verpflichtet werden, diese Möglichkeiten zu schaffen?
Wer sich das gesamte Urteil des Europäische Gerichtshofs mit all seinen Bestimmungen, Regelungen und Einschränkungen durchlesen möchte, kann es sich unter diesem Link in Form eines PDF-Dokuments aufrufen.